Andere Bestände
In der brandenburgischen Verwaltungsorganisation ist das BLHA entsprechend
seinen wissenschaftlichen und kulturellen Aufgaben dem Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur zugeordnet. Seine Aufgaben nimmt
es auf der Grundlage des "Gesetzes über die Sicherung und
Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Archivgesetz - BbgArchivG)" vom 12. April 1994 wahr. Die territoriale
Zuständigkeit des BLHA erstreckt sich auf das Land Brandenburg
sowie dessen historische Vorgängerterritorien. Demzufolge hat das
BLHA vor allem folgendes Archivgut zu sichern, zu ergänzen und
wissenschaftlich zu bearbeiten:
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Regionale und örtliche Behörden und Einrichtungen
der Kurmark, Neumark und Niederlausitz (12. Jh. Bis 1815)
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Zentrale, regionale und örtliche Behörden
und Einrichtungen der preußischen Provinz Brandenburg sowie
regionale und örtliche Behörden und Einrichtungen des Deutschen
Reiches im Bereich dieser Provinz (1815 - 1945)
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Behörden und Institutionen der brandenburgischen
Justizverwaltung (1849 - 1945)
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Zentrale, regionale und örtliche Behörden
und Einrichtungen des Landes Brandenburg (1945 - 1952)
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Staatsorgane und wirtschaftleitende Organe der Bezirke
Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie nachgeordnete Einrichtungen
(1952 - 1990)
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Parteien und gesellschaftliche Organisationen der
Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam (1945 - 1989/90)
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Betriebe und Institutionen der Wirtschaft (1945 -
1990)
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nachgeordnete Einrichtungen zentraler Organe der
DDR (1945 - 1990)
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Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg
(ab 1990)
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Zwischenarchiv
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Zentrales Grundbucharchiv
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Im BLHA werden zur Zeit ca. 40.000 lfm Archivgut
verwahrt.